Informationen zum
Hinweisgeberschutzgesetz

 

Uns als HoHR Germany-Gruppe ist es wichtig eine offene Unternehmenskultur zu leben. Daher hat sich die HoHR Germany-Gruppe dazu verpflichtet, sich der Aufgabe anzunehmen jegliches unangemessene Verhalten und Missstände auf allen Ebenen der Organisation zu unterbinden und möchte alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, dazu ermutigen, frühestmöglich und angemessen jegliches Fehlverhalten oder Missstände (Whistle Blowing) zu melden.

 

Der Begriff „Whistleblowing“ wird verwendet, wenn jemand im guten Glauben Bedenken, Anschuldigungen oder Informationen übermittelt, die darauf hinweisen, dass Missstände oder Verstöße vorliegen, vorgelegen haben oder zukünftig aufkommen werden.

Zudem wurde am 02.07.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingeführt, welches die von der HoHR Germany-Gruppe bereits definierten Grundprinzipien nur weiter verdeutlicht.

Für die Meldungen nach dem HinSchG steht unser Portal SPOT zur Verfügung.

Es steht Ihnen jederzeit frei, sich auch an eine externe Meldestelle zu wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Whistle Blower Policy.